Altlastensanierung
Altlasten sind im Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) geregelt. Es handelt sich um kontaminierte Böden, auf denen in der Vergangenheit z. B. Tankstellen, Werkstätten oder Industriebetriebe existierten. Durch eine Altlastensanierung wird das Gefährdungspotenzial dieser Altstandorte reduziert (Dekontamination) und eine nachhaltige Nutzung möglich. Saubermacher übernimmt für Sie die komplette Konzeption, Koordination und Durchführung der Sanierung von Altlasten.